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   OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04   

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https://dejure.org/2005,2866
OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04 (https://dejure.org/2005,2866)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2005 - 21 U 27/04 (https://dejure.org/2005,2866)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2005 - 21 U 27/04 (https://dejure.org/2005,2866)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Vom Architekten pflichtwidrig unterlassene Kostenermittlungen; Aushändigung eines Vertragsformulars, in dem wesentliche Grundsätze des Werkvertragsrechts nicht beachtet sind, an den Auftraggeber

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    HOAI § 15; BGB §§ 634 a.F., 336 ff.; AGBG § 9
    Vom Architekten pflichtwidrig unterlassene Kostenermittlungen; Aushändigung eines Vertragsformulars, in dem wesentliche Grundsätze des Werkvertragsrechts nicht beachtet sind, an den Auftraggeber

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung der Honorarforderung eines Architekten wegen Unterlassen einer vertraglich geschuldeten Kostenermittlung; Entbehrlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei einem Bauherrn; Ausschluss einer Minderung bei unzulässig niedrigem Honorar; Anspruch aus ...

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; BGB § 634 a.F.; ; BGB §§ 336 ff.; ; AGBG § 9

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur pflichtwidrig unterlassenen Kostenermittlungen eines Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Honorarminderung wegen fehlender Kostenermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Pauschalhonorar - Kostenermittlungen nach DIN 276 nicht vergessen!

Besprechungen u.ä. (6)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Straffen Sie Ihre Arbeit - Wieviel Baurecht müssen Sie beherrschen?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis von Voraussetzungen wirksamer Vertragsstrafenvereinbarung - auch Pflicht des Architekten zur Rechtsberatung ?

  • bauverlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Werkvertragsrecht und Haftungsfalle

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kenntnis von Voraussetzungen wirksamer Vertragsstrafenvereinbarung - auch Pflicht des Architekten zur Rechtsberatung ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafenvereinbarungen: Architekt muss Grundzüge des Werkvertragsrechts beherrschen! (IBR 2005, 334)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarminderung wegen fehlender Kostenermittlungen (IBR 2005, 266)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 525
  • BauR 2005, 1069 (Ls.)
  • BauR 2005, 1350
  • ZfBR 2005, 468 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04
    In einem solchen Fall ist in der Regel die Auslegung gerechtfertigt, daß dem Architekten damit auch die Verpflichtung auferlegt werden soll, die in § 15 HOAI hinsichtlich der verschiedenen Leistungsphasen genannten Kostenermittlungen vorzunehmen (BGH, BauR 2005, 400).

    Anderenfalls können sie ihren Zweck, den Bauherren zeitgerecht über die voraussichtlichen Kosten zu unterrichten, nicht mehr erfüllen (BGH, BauR 2005, 400).

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04
    Erbringt der Architekt eine vertraglich geschuldete Leistung nicht, entfällt sein Honoraranspruch ganz oder teilweise aber dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht (BGH NJW 2004, 2588, 2589 = BauR 2004, 1640 ).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04
    Soweit dort die Wirksamkeit einer Beauftragung von der Einhaltung der Schriftform abhängig gemacht wird, ist die Klausel wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam (BGH, NJW 2004, 502, 504 = BauR 2004, 488).
  • OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 12 U 63/02

    Schadensersatz wegen Verletzung von Pflichten aus einem Architektenvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04
    Man wird von einem Architekten deshalb eventuell das Wissen verlangen können, daß eine solche Vereinbarung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne Festlegung einer Obergrenze getroffen werden kann (so OLG Brandenburg, BauR 2003, 1751).
  • BGH, 04.04.2002 - VII ZR 295/00

    Umfang der Prüfungspflicht des Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04
    Der Architekt muß Rechnungen daraufhin überprüfen, ob sie fachtechnisch und rechnerisch richtig, ob die zu Grunde liegenden Leistungen erbracht worden sind und ob sie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen (BGH, BauR 2002, 1112).
  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 348/87

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Vertragsstrafe-Vereinbarung; Vereinbarung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04
    Die Klausel wies entgegen der bereits damals bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1989, 527 = BauR 1989, 327; NJW-RR 1988, 146 = BauR 1988, 86) keine Begrenzung nach oben auf und verstieß deshalb gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz.
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 167/86

    Begrenzung einer Vertragsstrafe nach oben beim Bauvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2005 - 21 U 27/04
    Die Klausel wies entgegen der bereits damals bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1989, 527 = BauR 1989, 327; NJW-RR 1988, 146 = BauR 1988, 86) keine Begrenzung nach oben auf und verstieß deshalb gegen § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz.
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 21 U 139/01

    Prüfbarkeit einer Schlussrechnung im Sinne von § 8 Abs. 1 HOAI - Mangelhaftigkeit

    Eine anteilige Minderung des Honorars kann im Falle einer nicht zeitgerecht erstellten Kostenermittlung verlangt werden, ohne dass es einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 BGB a. F. bedarf, wenn der Auftraggeber kein Interesse mehr an der Leistung hat, weil sie ihren vertraglich vorgesehenen Zweck nicht mehr erfüllen kann (BGH BauR 2005, 400; Senatsurteil BauR 2005, 1350).
  • LG Duisburg, 22.07.2010 - 4 O 387/09
    Dem Bauherrn ist im Gegensatz zum Architekten nicht zuzumuten, den zeitlichen Ablauf der Planung und Errichtung des Bauwerks in einer Weise zu begleiten, die ihm die Beurteilung ermöglicht, wann der Architekt die Leistungen jeweils zu erbringen hat (OLG Hamm Urt. v. 15.02.2005 (21 U 27/04)).
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